Urlaubsgesuche

In Wettingen dürfen die schulfreien Halbtage (ein freier Schulhalbtag pro Quartal gemäss § 38 Abs. 1 Schulgesetz) zusammen bezogen werden. Die Eltern melden den Bezug mindestens zwei Tage im Voraus der Klassenlehrperson. Somit ist eine Abwesenheit von bis zu zwei ganzen Schultagen pro Schuljahr ohne Urlaubsgesuch möglich.

Wichtige Ausnahme: Dauert ein Urlaub mehr als die zwei ganzen Schultage pro Schuljahr ODER trifft auf Schulveranstaltungen, stellen Sie - bitte nach Möglichkeit mindestens zwei Wochen im Voraus - ein Urlaubsgesuch (siehe unten) an die Schulleitung.

    Schulveranstaltungstage an der Primarschule Zehntenhof sind dies zum Beispiel immer der Freitag vor den Weihnachtsferien und der Donnerstag und Freitag vor den Sommerferien oder aber zum Beispiel auch die Projekttage oder -woche, die Lesenacht, der Wandertag etc.
    Um einen Urlaub handelt es sich, wenn die Schulleitung auf Gesuch der Eltern hin um die Erlaubnis eines kürzeren Fernbleibens vom Unterricht angegangen wird.
    Um eine Dispensation handelt es sich, wenn es um eine dauerhafte Absenz in einzelnen Lektionen geht. Für eine Dispensation wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Schulleitung.

 

Grundlagen Urlaubsgesuch

  • Bitte beachten Sie, dass wir für Schulkinder der Primarschule Zehntenhof nur das unten aufgeführte Formular akzeptieren. Urlaubsgesuchsformulare von anderen Schulen, auf denen die Primarschule Zehntenhof möglicherweise auch noch aufgeführt ist, betreffen die anderen Schulen.
  • Wir bitten Sie, planbare Urlaube frühzeitig einzureichen. Kurzfristig eingereichte Gesuche (in der Regel weniger als eine Woche) können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig behandelt werden. Für Urlaube von längerer Dauer müssen wir möglicherweise gemeinsam mit Ihnen weitere Vorkehrungen und Vereinbarungen treffen und dies benötigt Zeit.
  • Wir können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Urlaubsgesuche bearbeiten.
  • Urlaube während den Unterrichtszeiten werden nur in den in §13 der Volksschulordnung erwähnten Fällen bewilligt.
  • Wird das Urlaubsgesuch bewilligt, sind verpasste Unterrichtsinhalte nach Anweisung der Lehrpersonen vor- oder nachzuholen. Dies liegt in der abschliessenden Verantwortung der Eltern.

Urlaubsgesuch einreichen (2 Möglichkeiten)

1.) Sie drucken das Formular aus und geben es unterzeichnet Ihrem Kind in die Schule mit.

2.) Je nach technischen Gegebenheiten können Sie das Formular vollständig online ausfüllen und einreichen:

  • Laden Sie das Formular bitte vollständig auf Ihr Gerät herunter. Ein Klick auf den oben stehenden Link reicht dazu in der Regel nicht aus: Das Formular wird dann lediglich im Browser statt in Acrobat Reader geöffnet.
  • Öffnen Sie die Datei auf Ihrem Gerät im Programm "Adobe Acrobat Reader".  Dieser wird zwingend benötigt.
  • Die weiteren Schritte entnehmen Sie bitte dem Formular selbst.

Sie erhalten in jedem Fall von uns per Briefpost eine schriftliche Bestätigung zugestellt.