Urlaubsgesuche
In Wettingen dürfen die schulfreien Halbtage (ein freier Schulhalbtag pro Quartal gemäss § 38 Abs. 1 Schulgesetz) zusammen bezogen werden. Die Eltern melden den Bezug mindestens zwei Tage im Voraus der Klassenlehrperson. Somit ist eine Abwesenheit von bis zu zwei ganzen Schultagen pro Schuljahr ohne Urlaubsgesuch mit einfacher vorgängiger Information an die Klassenlehrperson möglich.
Wichtige Ausnahme: Dauert ein Urlaub mehr als die zwei ganzen Schultage pro Schuljahr ODER trifft auf Schulveranstaltungen, stellen Sie - bitte nach Möglichkeit mindestens zwei Wochen im Voraus - ein Urlaubsgesuch (siehe unten) an den Schulleiter.
Schulveranstaltungstage sind an der Primarschule Zehntenhof seit vielen Jahren zum Beispiel immer der Freitag vor den Weihnachtsferien, der Donnerstag und der Freitag vor den Sommerferien und der Montag nach den Sommerferien. Auch die Projekttage oder Projektwoche, die Lesenacht, der Sporttag, der Wandertag etc. zählen dazu. Es ist zwingend ein Urlaubsgesuch an den Schulleiter notwendig. Die anderen Freitage oder Montage vor oder nach den jeweiligen Schulferien sind in der Regel KEINE Schulveranstaltungstage. |
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Was ist ein Urlaub? Um einen Urlaub handelt es sich, wenn die Schulleitung auf Gesuch der Eltern hin um die Erlaubnis eines kürzeren Fernbleibens vom Unterricht angegangen wird. Es ist ein Urlaubsgesuch (PDF unten) notwendig. | |
Was ist eine Dispensation? Um eine Dispensation handelt es sich, wenn es um eine dauerhafte Absenz in einzelnen Lektionen geht - zum Beispiel im Bereich Leistungssport an einem bestimmten Wochentag zu einer ganz bestimmten Uhrzeit. Für eine Dispensation wenden Sie sich mit Erläuterung und Begründung des Antrags bitte per E-Mail an den Schulleiter. |
Grundlagen Urlaubsgesuch
- Bitte beachten Sie, dass wir für Schulkinder der Primarschule Zehntenhof nur das unten aufgeführte Formular akzeptieren. Urlaubsgesuchsformulare von anderen Schulen, auf denen die Primarschule Zehntenhof möglicherweise auch aufgeführt ist, betreffen die anderen Schulen.
- Wir bitten Sie, planbare Urlaube frühzeitig einzureichen. Kurzfristig eingereichte Gesuche (in der Regel weniger als zwei Wochen im Voraus) können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig behandelt werden. Für Urlaube von längerer Dauer müssen wir möglicherweise gemeinsam mit Ihnen weitere Vorkehrungen und Vereinbarungen treffen - und dies benötigt Zeit.
- Wir können nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Urlaubsgesuche bearbeiten.
- Urlaube während den Unterrichtszeiten werden nur in den in §13 der Volksschulverordnung erwähnten Fällen bewilligt.
- Wird das Urlaubsgesuch bewilligt, sind verpasste Unterrichtsinhalte nach Anweisung der Lehrpersonen vor- oder nachzuholen. Dies liegt in der abschliessenden Verantwortung der Eltern.
Urlaubsgesuch einreichen (Ihre zwei Möglichkeiten)
1.) Sie drucken dieses Formular aus und geben es ausgefüllt und unterzeichnet Ihrem Kind in die Schule mit. Wir behandeln und beantworten das Gesuch so rasch es nur geht.
2.) Je nach Ihren technischen Gegebenheiten können Sie das Formular vollständig online / elektronisch ausfüllen und einreichen:
- Laden Sie das Formular bitte vollständig auf Ihr Gerät herunter. Ein Klick auf den oben stehenden Link reicht dazu in der Regel nicht aus, denn das Formular wird dann lediglich im Browser statt in Acrobat Reader geöffnet.
- Öffnen Sie die Datei auf Ihrem Gerät im Programm "Adobe Acrobat Reader". Dieser wird zwingend benötigt.
- Die weiteren notwendigen Schritte entnehmen Sie bitte dem Formular selbst.
Sie erhalten in jedem Fall von uns per Briefpost eine schriftliche Bestätigung zugestellt. Je nach vorhandenen Ressourcen und Prioritäten benötigen wir etwas Zeit und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.