Übertritt in die Oberstufe
Der Übertrittsprozess in die Oberstufe stellt eine der wichtigsten Weichenstellungen für jede Schülerin und jeden Schüler in der Schullaufbahn dar. Dessen sind wir uns als Schule bewusst und informieren deshalb transparent über das geregelte Vorgehen, insbesondere über
- die Grundsätze,
- den Ablauf in der 5. Klasse,
- den Ablauf in der 6. Klasse,
- die Übertrittskriterien gemäss Promotionsverordnung sowie
- Links zu nützlichen Internetseiten zum Thema.
Grundsätze
Für die Kinder und vor allem auch für die Erziehungsberechtigten ist gut zu wissen, dass...
- die Lehrpersonen das Wohl des Kindes ebenso im Auge haben wie die Erziehungsberechtigten und darum auch eine objektive Einschätzung vornehmen,
- für die Empfehlung der Lehrpersonen ein grosser persönlicher und institutioneller Erfahrungsschatz vorliegt,
- die Empfehlung immer auf einer Gesamtbeurteilung (also explizit nicht auf reiner Notenbasis) beruht,
- die Lehrpersonen diejenige Schulstufe empfehlen, in welcher sich das Kind mit höchster Wahrscheinlichkeit schulisch wohlfühlt sowie optimal gefordert und gefördert wird,
- wir uns an die kantonalen Vorgaben halten und so bestmöglich eine Gleichbehandlung des einzelnen Kindes mit allen andern Kindern im Kanton gewährleisten wollen.
Der Übertrittsablauf ist in der Promotionsverordnung (421.352 - Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule) in den Paragraphen 12a, 13 und 14 abschliessend geregelt und wird wie folgt umgesetzt:
5. Klasse, im zweiten Schulhalbjahr
Im Laufe des 2. Semesters der 5. Klasse (an der Primarschule Zehntenhof jeweils Ende April/Anfang Mai) informiert die verantwortliche Lehrperson die Eltern sowie die Schülerin beziehungsweise den Schüler mündlich (in einem Gespräch) oder schriftlich * (in Form einer "Trendmeldung") über
a) den aktuellen Leistungsstand, *
b) die Lernfortschritte,
c) die Tendenz auf welchen Oberstufentyp die Leistungen am ehesten hindeuten, *
d) allfällige Förderungsmöglichkeiten der Schülerin beziehungsweise des Schülers im Rahmen des Unterrichts.
Im Anschluss an die schriftliche Information (siehe * gleich oben) können die Eltern sowie die Schülerin beziehungsweise der Schüler ein vertiefendes Gespräch verlangen, an dem die verantwortliche Lehrperson, die Eltern und die Schülerin beziehungsweise der Schüler teilnehmen. Anlässlich dieses Gesprächs werden die oben (Buchstaben a) - d) ) erwähnten Punkte besprochen.
April/Mai: Durchführung Check P5
6. Klasse
- Im August: 6. Klass-Elternabend mit Informationen zum Übertrittsprozess und die Oberstufe und Bekanntgabe individuelles Ergebnis Check P5 (keine Klassen- oder Schulhausvergleiche)
- Im November: provisorische Übertrittsempfehlung 6. Klasse (Vorgehen identisch wie bei der "Trendmeldung" in der 5. Klasse, siehe oben)
- Bis Ende Januar: Übertrittsgespräch mit Klassenlehrperson, Schülerin/Schüler, Erziehungsberechtigte & Empfehlung
- Bei Uneinigkeit: Gewährung schriftliches rechtliches Gehör an die Erziehungsberechtigten durch die Schulleitung sowie im März Entscheid durch Schulleitung - in Wettingen hat der Gemeinderat diese Kompetenz an die Schulleitung delegiert.
- Anschliessend Anmeldung an die Oberstufe und Ende Mai Bekanntgabe der Stundenpläne für die Oberstufe
Hinweis: Seit Schuljahr 2016/2017 gibt es keine Aufnahmeprüfung an die Oberstufe mehr.
Übertrittskriterien gemäss Promotionsverordnung
Kernfächer: Deutsch, Mathematik, Natur Mensch Gesellschaft (NMG)
Erweiterungsfächer: Bildnerisches Gestalten, Textiles und Technisches Gestalten (TTG), Musik, Bewegung und Sport, Englisch, Französisch
Instrumentalunterricht und Medien & Informatik sind nicht promotionswirksam.
Realschule
Für den Übertritt in die Realschule wird empfohlen, wer aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kern- und Erweiterungsfächern (...) überwiegend genügende Leistungen aufweist.
Sekundarschule
Für den Übertritt in die Sekundarschule empfohlen wird, wer
a) aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kernfächern (...) überwiegend gute und in den Erweiterungsfächern (...) überwiegend genügende bis gute Leistungen aufweist,
a bis) sich bezüglich Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe auszeichnet,
b) eine günstige Entwicklungsprognose für den Verbleib in der Sekundarschule erhält.
Bezirksschule
Für den Übertritt in die Bezirksschule empfohlen wird, wer
a) aufgrund der Gesamtbeurteilung im Zwischenbericht der 6. Klasse in den Kernfächern (...) gute bis sehr gute und in den Erweiterungsfächern (...) überwiegend gute Leistungen aufweist,
b) sich bezüglich Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit und Auffassungsgabe besonders auszeichnet,
c) eine günstige Entwicklungsprognose für den Verbleib in der Bezirksschule erhält.
Links zu nützlichen Internet-Seiten zum Thema
Link zur Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung) in der Sammlung Aargauisches Recht (SAR 421.352). Für den Übertritt massgeblich sind insbesondere die §§ 12a, 13, 14 sowie der Anhang 2.
Informationen zum Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe und zum Wechsel des Leistungstyps. Quelle: Departement Bildung, Kultur und Sport