Reglement

Reglement ElternMitWirkung Primarschule Zehntenhof

Das vorliegende Dokument regelt die Elternmitwirkung an der Primarschule Zehntenhof.

1.   Grundlagen und Abgrenzung

Die Interessen der Schülerinnen und Schüler stehen stets im Vordergrund der Elternmitwirkung.

Grundlage der Elternmitwirkung bildet das Schulgesetz des Kantons Aargau vom 17. März 1981, insbesondere §35 und §36 Abs. 3 sowie das Leitbild der Schulen Wettingen.

Die Elternmitwirkung trägt zu einem guten Schul- und somit auch Lernklima bei. Die Schule unterstützt  deshalb sowohl den Aufbau als auch den Weiterbestand der Elternmitwirkung.

Die Elternmitwirkung ist parteipolitisch und konfessionell neutral, ehrenamtlich und freiwillig.

Die Elternmitwirkung nimmt keinen Einfluss auf:

  • Lehrplan, Lehrmethoden und Inhalte des Unterrichts

  • Klassengrössen, Einteilung und Laufbahnentscheide

  • Schulpolitik und -organe, Strategie und Schulplanung der Gemeinde

  • Fragen der Schulorganisation, -führung und Klassenführung

Die Elternmitwirkung übt ausserdem keinerlei Aufsichtsfunktion gegenüber Schulleitung, Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schülern aus und vertritt keine Einzelinteressen.

2. Ziel und Zweck

Primäres Ziel der Elternmitwirkung ist die Unterstützung der Schule bei der Schaffung eines optimalen Schulumfelds zugunsten aller Schülerinnen und Schüler.

Die Elternmitwirkung fördert das Vertrauen und den Informationsaustausch zwischen Eltern, Schule und Behörden und stärkt die Identifikation der Kinder und Eltern mit der Schule.

3. Organisation und Aufgaben

Die folgende Grafik zeigt den Aufbau und das Zusammenspiel der verschiedenen an der Elternmitwirkung beteiligten Parteien:

3.1  Elternrat

Organisation

  • Der Elternrat setzt sich zusammen aus von den Eltern gewählten  Elternvertreterinnen und
    -vertretern.

  • Die Elternvertreterinnen und -vertreter werden zu Beginn der fünften Klasse (üblicherweise im Rahmen des ersten Elternabends) für zwei Jahre gewählt.

  • Dabei wird aus jeder Klasse (in der Regel) eine Elternvertreterin bzw. ein Elternvertreter sowie eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt. Es gilt jeweils das einfache Mehr.

  • Tritt eine Elternvertreterin bzw. ein Elternvertreter vorzeitig zurück, rückt die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter nach. (Bei Bedarf findet am nächsten Elternabend eine Neuwahl statt.)

  • In der Regel finden pro Schuljahr fünf Sitzungen des Elternrats statt (alternierend mit den vier Besprechungen der Austauschgruppe).

Aufgaben und Kompetenzen

  • Unterhalten von Arbeits- und Projektgruppen

  • Durchführen der Wahlen der neuen Elternvertreterinnen und -vertreter in den Klassen

  • Wahl der Elternratsdelegierten für die Austauschgruppe

  • Festlegen von Anliegen des Elternrats zu Handen der Austauschgruppe

  • Behandeln der in den Elternrat eingebrachten Anliegen

Hinsichtlich der einzelnen Klassen:

  • Einbringen von Anliegen der Eltern oder der Schülerinnen und Schüler in den Elternrat

  • Förderung des Austauschs unter den Eltern sowie zwischen den Eltern und der Schule

  • Weitervermitteln von Informationen aus dem Elternrat an die Eltern

3.2. Vorstand Elternrat

Organisation

  • Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Elternrats.

  • Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter wählen den Vorstand im Rahmen der ersten Elternratssitzung im neuen Schuljahr. Es gilt jeweils das einfache Mehr.

  • Der Vorstand konstituiert sich selbst, wobei folgende Funktionen zu besetzen sind: Präsidium (in der Regel aufgeteilt in Präsidentin bzw. Präsident und Vize-Präsidentin bzw. -Präsident), Aktuarin bzw. Aktuar, Kassenführerin bzw. Kassenführer.

Aufgaben und Kompetenzen

  • Organisation und Leitung der Sitzungen

  • Repräsentation des Elternrats gegen aussen (Schule, Schulpflege, etc.)

  • Führen der Elternratskasse und Beschaffung der benötigten Finanzmittel

  • Erstellen des jährlichen Rechenschaftsberichts zu Handen der Gemeinde

  • Protokollieren der Elternratssitzungen und weiterer wesentlicher Aktivitäten und Beschlüsse

3.3. Austauschgruppe

Organisation

  • Die Austauschgruppe setzt sich zusammen aus:

    • dem Schulleiter (Vorsitz)

    • rund drei Delegierten des Elternrats (jede Stufe sowie das Präsidium sind vertreten)

    • rund drei Lehrpersonen (mindestens eine pro Stufe)

    • einem Vertreter der Schulsozialarbeit

  • In der Regel finden pro Schuljahr vier Sitzungen der Austauschgruppe statt (alternierend mit den fünf Sitzungen des Elternrats).

  • In der Besetzung der Austauschgruppe ist Kontinuität erwünscht.

Aufgaben und Kompetenzen

  • Vertreten der vom Elternrat eingebrachten Anliegen

  • Behandeln weiterer Themen, welche für Schule und Eltern von Bedeutung sind (z.B. Prävention, Schulhauskultur und Kommunikation)

  • Festlegen von Anliegen der Austauschgruppe zu Handen des Elternrats bzw. der Schule

  • Koordination von Anlässen und Projekten mit gemeinsamer Beteiligung (z.B. Elternthemenabend, Sporttag oder Projektwoche)

 3.4 Arbeits- und Projektgruppen

  • Der Elternrat unterhält verschiedene Arbeits- und Projektgruppen, welche jeweils von einer Elternvertreterin bzw. einem Elternvertreter geleitet werden.

  • In diesen Gruppen können nebst gewählten Elternvertreterinnen und -vertretern auch andere Eltern oder Lehrpersonen mitwirken.

  • Die Koordination der Arbeits- und Projektgruppen erfolgt im Rahmen der Elternratssitzungen.

4. Ressourcen

  • Die Schule stellt dem Elternrat Folgendes zur Verfügung:

    • Schulräumlichkeiten für Sitzungen,

    • Ressourcen des Schulsekretariats (z.B. für Kopien),

    • ein jährliches Budget, über welches der Elternrat verfügen kann.

5.   Inkraftsetzung und Änderungen

  • Dieses Reglement wurde von der Arbeitsgruppe „Reglement“ der Spurgruppe ElternMitWirkung Primarschule Zehntenhof (Vorbereitungsgruppe zur Gründung des Elternrats) ausgearbeitet und tritt nach Genehmigung durch die Schulleitung und die Schulpflege auf das Schuljahr 2015/16 in Kraft.

  • Das Reglement wird regelmässig auf seine Aktualität hin überprüft und ggf. überarbeitet.

  • Die Inkraftsetzung einer Reglementsänderung bedarf stets der Genehmigung des Elternrats (absolute Mehrheit der ElternvertreterInnen erforderlich), der Schulleitung und der Schulpflege.

Wettingen, 18.05.2015

Arbeitsgruppe „Reglement“
der Spurgruppe "ElternMitWirkung"

Marco Hardmeier, Schulleiter

Thomas Sigrist, Präsident Schulpflege