Urlaub
Urlaub wird nur aus wichtigen Gründen gewährt. Urlaube für Ferienverlängerungen bewilligen die Schulleitung zurückhaltend und nur aus belegten, wichtigen Gründen. Urlaube bis zu einem Tag, welche nicht ferienverlängernd sind, können von der Klassenlehrperson resp. an der Bezirksschule von der Schulleitung bewilligt werden. Für Urlaub ab 2 Schultagen ist das Gesuch an die Schulleitung zu richten. Dasselbe gilt für Urlaube ab 6 Schultagen – Dieses Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem geplanten Urlaub eingereicht werden.
Die Eltern haben Anrecht auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal. Dieser kann pro Schuljahr auch zusammengefasst bezogen werden (total zwei Schultage pro Schuljahr). Bei besonderen Schulanlässen oder an Prüfungstagen werden die freien Schulhalbtage in der Regel nicht bewilligt, ebenso nicht vor oder nach Schulferien. Die Eltern müssen den Bezug der schulfreien Halbtage mindestens zwei Tage vorher der betroffenen Lehrperson resp. an der Bezirksschule der Schulleitung mitteilen.